Dienstag
02. Mai - 27. Juni 2023
18.30 - 19.45 Uhr
Löwengässchen 2, Schaffhausen
CHF 252.00/9 Lektionen
Anmeldung "Yoga am Dienstag"
Mittwoch
17. Mai - 06. September 2023
07.00 - 08.00 Uhr
KSS Freizeitpark, Schaffhausen
CHF 25.00/Lektionen, 250.00/12er Abo
Anmeldung "Sommer-Yoga"
Freitag
5. Mai - 30. Juni 2023
18.30 - 19.45 Uhr
Freier Platz 6, Schaffhausen
CHF 252.00/9 Lektionen
Anmeldung "Yoga am Freitag"
Die Gruppenkurse kannst du jeweils dienstags am Löwengässchen 2, mittwochs im KSS Freizeitpark (Openair) und freitags am Freien Platz 6 in Schaffhausen geniessen. Die beiden Yogaräume sind ausgestattet mit Garderobe, Toiletten, Yogamatten, Bänkchen und Kissen. Du brauchst lediglich bequeme Kleidung, deine eigene Yogamatte oder einfach eine Decke/Tuch und Freude am Yoga mitzubringen.
Das Sommer-Yoga in der KSS findet in der Freibadanlage statt. Einfach deine eigene Yogamatte und viel Freude am Bewegen in freier Natur mitbringen. Wer gerne im
Anschluss noch ins kühle Nass springen möchte, erhält einen Eintritt zum halben Preis.
Ein Einstieg ist jederzeit möglich, auch in laufende Kurse.
Allgemeine Bedingungen:
Anmeldung:
Mit der definitiven Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer jeweils für das aktuelle Quartal. Die Dauer ist unterschiedlich, beträgt aber in der Regel zwischen 8 - 12 Lektionen.
Verpasste Lektionen:
Diese können nicht aufs nächste Quartal übertragen werden. Nach vorheriger Rücksprache und Platzverfügbarkeit können verpasste Stunden in einer anderen Gruppe vor- oder nachgeholt werden.
Unfall / Krankheit:
Bei längeren, unfall- oder krankheitsbedingten Ausfällen von mindestens drei zusammenhängenden Wochen oder mehr besteht die Möglichkeit einer Gutschrift der verpassten Lektionen im nächsten Quartal. Dieser Ausfall muss durch ein Arztzeugnis belegt werden. Es wird jedoch der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfohlen.
Abmeldung:
Wer im folgenden Quartal nicht mehr ins Yoga kommen möchte, muss sich spätestens eine Woche vor Ende des Quartals abmelden.
Abmeldungen nach Beginn des Quartals:
Mit Beginn des Quartals gilt die Anmeldung als verbindlich. Bei Abmeldungen nach Beginn des Quartales, ist das gesamte Kursgeld geschuldet. Bei ernsthaften Erkrankungen oder Unfällen suchen wir eine individuelle Lösung.
Versicherung:
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Für Unfälle vor, während und nach dem Unterreicht sowie für Diebstahl übernimmt Sandra Eigenmann keine Haftung.
Krankenkassen:
Einige Krankenkassen übernehmen im Rahmen der Zusatzversicherungen einen Teil der Kurs-Kosten.