KURSANGEBOTE 2024


Dienstag

Kurszeiten:

17.30 - 18.30 Uhr (60 Minuten)

18.45 - 20.00 Uhr (75 Minuten)

 

Daten 2. Quartal:
14. Mai - 25. Juni 2024             

                                                 

Kosten 2. Quartal:

CHF 175 / 7 Lektionen à 60 Min.

CHF 196 / 7 Lektionen à 75 Min.

  

Kurslokalität:

Yoga Raum am Löwengässchen 2 (3. Stock), Schaffhausen

 

Anmeldung "Yoga am Dienstag"

 


Mittwoch

Kurszeiten:

07.00 - 08.00 Uhr (60 Minuten)

 

Kursdaten Sommersaison:

15. Mai - 04. September 2024
 

Kosten:

CHF   25.00 / Einzellektion

CHF 250.00 / 12er Abo

 

Kursort:

KSS Sport- und Freizeitpark, Freibad-/Wellnessgelände, Schaffhausen

 

Anmeldung "Sommer-Yoga"

 




Die Gruppenkurse kannst du jeweils dienstags am Löwengässchen 2 oder während der Sommersaison mittwochs im KSS Freizeitpark (Openair) in Schaffhausen geniessen. Der schöne Yogaraum ist ausgestattet mit Garderobe, Toilette, Yogamatten, Bänkchen und Kissen. Du brauchst lediglich bequeme Kleidung, deine eigene Yogamatte oder einfach eine Decke/Tuch und Freude am Yoga mitzubringen.

 

Das Sommer-Yoga in der KSS findet in der Freibadanlage statt. Einfach deine eigene Yogamatte und viel Freude am Bewegen in freier Natur mitbringen. Wer gerne im Anschluss noch ins kühle Nass springen möchte, erhält den Badi-Eintritt zum halben Preis.

 

Ein Einstieg ist jederzeit möglich, auch in laufende Kurse.


Allgemeine Bedingungen:

 

Anmeldung:

Mit der definitiven Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer jeweils für das aktuelle Quartal. Die Dauer ist unterschiedlich, beträgt aber in der Regel zwischen 8 - 12 Lektionen.

 

Verpasste Lektionen:

Diese können nicht aufs nächste Quartal übertragen werden. Nach vorheriger Rücksprache und Platzverfügbarkeit können verpasste Stunden in einer anderen Gruppe vor- oder nachgeholt werden.

 

Unfall / Krankheit:

Bei längeren, unfall- oder krankheitsbedingten Ausfällen von mindestens drei zusammenhängenden Wochen oder mehr besteht die Möglichkeit einer Gutschrift der verpassten Lektionen im nächsten Quartal. Dieser Ausfall muss durch ein Arztzeugnis belegt werden. Es wird jedoch der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfohlen.

 

Abmeldung:

Wer im folgenden Quartal nicht mehr ins Yoga kommen möchte, muss sich spätestens eine Woche vor Ende des Quartals abmelden.

 

Abmeldungen nach Beginn des Quartals:

Mit Beginn des Quartals gilt die Anmeldung als verbindlich. Bei Abmeldungen nach Beginn des Quartales, ist das gesamte Kursgeld geschuldet. Bei ernsthaften Erkrankungen oder Unfällen suchen wir eine individuelle Lösung.

 

Versicherung:

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Für Unfälle vor, während und nach dem Unterreicht sowie für Diebstahl übernimmt Sandra Eigenmann keine Haftung.

 

Krankenkassen:

Einige Krankenkassen übernehmen im Rahmen der Zusatzversicherungen einen Teil der Kurs-Kosten.

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